Sachverständiger für Elektrotechnik in Heilbronn
Es zählt der Befund, nicht wer mich beauftragt hat.
Ein Gutachten, das dem Auftraggeber nach dem Mund redet, nützt vor Gericht und gegenüber der Versicherung nichts. Sie erhalten von mir eine Bewertung nach den geltenden Normen, die Sie direkt gegenüber Versicherung, Anwalt oder Gericht verwenden können.

Womit Auftraggeber zu mir kommen
Die sechs Bilder stammen aus meiner Praxis.






Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Fall dazugehört: Schildern Sie ihn kurz, und ich sage Ihnen, ob und wie ein Gutachten in Ihrem Fall weiterhilft.
Privat-, Partei- oder Gerichtsgutachten
Im Auftrag einer Privatperson oder eines Unternehmens, etwa zur eigenen Klärung oder vorgerichtlich.
Zur Vorlage gegenüber Versicherung, Gegenseite oder im Verfahren als Partei-Beleg.
Im Auftrag eines Gerichts. Gerichte können mich unmittelbar als Sachverständigen bestellen; eine öffentliche Bestellung ist dafür nicht erforderlich.
Welche Form Ihr Fall braucht, klären wir beim ersten Kontakt.
Drei Schritte bis zum Gutachten
Übliche Bearbeitungszeit nach dem Ortstermin: rund 2 bis 4 Wochen je nach Umfang. Läuft eine Frist, sagen Sie es bei der Anfrage, dann priorisiere ich entsprechend.
Was bei der Anfrage hilft
- Schadenshergang in Stichworten
- Fotos der Anlage / des Schadens
- vorhandene Unterlagen (Rechnungen, Protokolle, Vorgutachten)
- laufende Fristen, falls ein Verfahren anhängig ist
Warum das Gutachten vor Gericht und gegenüber der Versicherung trägt
Ich bewerte nach den geltenden Normen und lege offen, wie ich zu dem Ergebnis komme. Als Sachverständiger bin ich zur Neutralität verpflichtet: Es zählt der Befund, nicht wer mich beauftragt hat. Dahinter stehen über 35 Jahre Erfahrung in der Elektrotechnik.
Was ich in Schulungen vermittle und in Gutachten bewerte, habe ich an realen Anlagen selbst durchgeführt.
Anlagen, die ich bewerte
- Hausinstallation
- Gewerbe- und Industrieinstallation
- Schaltanlagen, Mittelspannung
- Schaltanlagen, Niederspannung
- Photovoltaik-Anlagen
- Großbatterie- und Speicheranlagen
Wovon der Aufwand abhängt
Der Aufwand hängt vom Fall ab. Bei einem Privat- oder Parteigutachten rechne ich nach Aufwand, also nach Zeit, Anlagenklasse und dem, was der Fall verlangt. Bei einem Gerichtsgutachten richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem JVEG, dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz. Im Einzelfall vereinbare ich auch einen Pauschalpreis.
Kostenfaktoren
- Anlagenklasse und Umfang
- Aufwand der Prüfung (Unterlagen vs. Ortstermin)
- Eilbedarf
- Art des Gutachtens (Privat / Partei / Gericht)
- Anfahrt zum Ort der Anlage
Zur Orientierung: Ein Privatgutachten liegt meist zwischen einigen hundert und mehreren tausend Euro, je nach Aufwand. Ortstermine außerhalb von Heilbronn-Franken übernehme ich auch, die Anfahrt erhöht dann den Aufwand.
Schildern Sie Ihren Fall
Drei Angaben genügen für den Anfang. Unterlagen müssen Sie dafür noch nicht zusammensuchen, alles Weitere klären wir, wenn ich weiß, worum es geht.